L'TUR (L'TUR Tourismus AG, medien-centrum, 76530 Baden-Baden) tritt ausschließlich als Reisevermittler auf. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von L'TUR ein Vertrag über die von Ihnen ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen jeweils benannten Veranstalter und Ihnen begründet. L'TUR selbst haftet deshalb nicht für die beanstandungsfreie Erbringung der vermittelten Reiseleistungen.
Die Inanspruchnahme der gebuchten Reiseleistungen ist von einer vollständigen Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages vor Reisebeginn abhängig.
Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der in Ziffer 2 geregelten Zahlungsverpflichtung) erfolgen. Für Rücktritt, Umbuchung auf Ersatzreisende oder andere nach Buchungsabschluss gewünschte Änderungen stellt L'TUR neben den Gebühren des jeweiligen Veranstalters zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes 25,00 EUR pro Änderung und betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung. Eine gesonderte Berechnung zusätzlicher 25,00 EUR entfällt bei Stornierung einer Pauschalreise. Die für die vermittelten Reiseleistungen geltenden Storno- und Umbuchungsbedingungen finden sich in den nachfolgenden Reisebedingungen Ihres Veranstalters sowie Ihren Buchungs- und Reiseunterlagen.
Alle Fluggäste, auch Kinder und Kleinkinder, müssen beim Check-in einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Dies gilt ungeachtet staatlicher Reisebestimmungen auch für Inlandsflüge und Flüge von und nach Staaten des Schengener Abkommens. Bei internationalen Flügen sind zusätzlich die staatlichen Einreise- und Ausreisebestimmungen zu beachten und die danach vorgeschriebenen Identitätspapiere und sonstigen Dokumente wie Visa vorzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis müssen wir die Abfertigung verweigern.
Die Namen auf dem Identitätsnachweis und in Ihrem Flugschein (Buchungsbestätigung) müssen übereinstimmen. Es können nur Fluggäste abgefertigt werden, für die die Buchung erfolgt ist. Eine nachträgliche Änderung (Fluggastwechsel) ist nicht möglich.
Die Check-in-Schalter öffnen in aller Regel zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit. Wir empfehlen Ihnen, sich zwei Stunden vor dem Abflug zur Abfertigung zu begeben. Fluggäste, die sich nicht spätestens 30 Minuten vor der flugplanmäßigen Abflugzeit am Check-in-Schalter eingefunden und sich beim Abfertigungspersonal zur Abfertigung gemeldet haben, können nicht mehr abgefertigt werden. Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies regelmäßig auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer Bestätigung der Flugbuchung. Eine Rückerstattung bei teilweiser oder vollständiger Nichtinanspruchnahme gebuchter Flüge ist ausgeschlossen.
Die Gepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt 23 kg (für Flüge, die ab dem 29.03.2008 angetreten werden: 20 kg), für Handgepäck 8 kg (Maße: 55 x 40 x 20 cm). Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Stück Handgepäck erlaubt. Die Beförderung von Sonder-/Übergepäck über die Gepäckgrenzen hinaus ist gebührenpflichtig. Sondergepäck und Übergepäck über 50 kg unterliegt der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung. Näheres hierzu erfahren Sie unter der Servicetelefonnummer oder unter www.germanwings.com.
Medikamente, wichtige Dokumente, Schlüssel und sonstige Wertgegenstände gehören nicht in das aufgegebene Gepäck, sondern ins Handgepäck. Verstöße hiergegen begründen ein Verschulden des Fluggastes und können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluß von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.
Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls (P.I.R.) zu erfolgen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Spanien und Frankreich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.
Bei Reisen nach/aus Rumänien ist eine notariell beglaubigte Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten erforderlich, sofern ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Begleitperson reist. Dies gilt auch, wenn die minderjährige Person in Begleitung nur eines sorgeberechtigten Elternteils reist.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bei kroatischer Staatsangehörigkeit unter 14 Jahren), die ohne Begleitung von zur Personensorge Berechtigten reisen, müssen für die Ein-/Ausreise nach/aus Kroatien sowohl den eigenen Reisepass als auch eine schriftliche Autorisierung der Eltern vorweisen. Die Autorisierung muss notariell beglaubigt sein. Eine notariell beglaubigte schriftliche Autorisierung der Eltern ist auch für die Ein-/Ausreise nach/aus Portugal erforderlich, sofern es sich um Kinder unter 12 Jahren handelt.
Zur Beförderung von Kleinkindern (unter 2 Jahren) bietet Germanwings folgende Möglichkeiten:
- Kleinkind im Kindersitz auf eigenem Sitzplatz
- Kleinkind mit Loop-Belt gesichert auf dem Schoß eines Erwachsenen.
Kleinkinder, die mit Kindersitz reisen, und Kinder ab 2 Jahren haben Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Lediglich Kinder unter 2 Jahren, die als Kleinkind mit Loop-Belt gesichert auf dem Schoß eines Erwachsenen reisen, bekommen keinen eigenen Sitzplatz.
Zugelassen werden folgende Kindersitze:
Maxi Cosi Mico, Firma Maxi Miliaan B.V., ID 8011000571
Maxi Cosi Citi, Firma Dorel Netherlands, ID 8811410300
Römerking quickfix, Firma Britax Römer, ID 8811400300
Maximum, Firma Storchenmühle, ID 2711305500
Luftikid Duo, Firma Luftikid OHG, ID 7011000571
Die Kindersitze werden nicht von Germanwings gestellt, sondern müssen selbst mitgebracht werden!
Die Buchung ist nur über das Germanwings Call-Center oder an einem Germanwings Flughafen-Schalter möglich. Eine Buchung über das Internet ist ausgeschlossen.
L'TUR unterrichtet Sie gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird Ihnen dieser umgehend mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, können Sie unter
http://air-ban.europa.eu abrufen.
Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.
L'TUR erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen. Nur soweit gesetzlich zulässig werden Ihre Daten an Dritte übermittelt (z.B. Veranstalter, Fluggesellschaft, Hotel, Auftragnehmer, Bonitätsauskunft). Der Verwendung zur Werbung können Sie jederzeit widersprechen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.