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Gemeinsam buchen, gemeinsam sparen

1. L'TUR (L'TUR Tourismus AG, medien-centrum, 76530 Baden-Baden) tritt...
L'TUR (L'TUR Tourismus AG, medien-centrum, 76530 Baden-Baden) tritt ausschließlich als Reisevermittler auf. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von L'TUR ein Vertrag über die von Ihnen ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen jeweils benannten Veranstalter und Ihnen begründet. L'TUR selbst haftet deshalb nicht für die beanstandungsfreie Erbringung der vermittelten Reiseleistungen.
2. Die Inanspruchnahme der gebuchten Reiseleistungen ist von einer vollständigen...
Die Inanspruchnahme der gebuchten Reiseleistungen ist von einer vollständigen Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages vor Reisebeginn abhängig.
3. Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch...
Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der in Ziffer 2 geregelten Zahlungsverpflichtung) erfolgen. Für Rücktritt, Umbuchung auf Ersatzreisende oder andere nach Buchungsabschluss gewünschte Änderungen stellt L'TUR neben den Gebühren des jeweiligen Veranstalters zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes 25,00 EUR pro Änderung und betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung. Eine gesonderte Berechnung zusätzlicher 25,00 EUR entfällt bei Stornierung einer Pauschalreise. Die für die vermittelten Reiseleistungen geltenden Storno- und Umbuchungsbedingungen finden sich in den nachfolgenden Reisebedingungen Ihres Veranstalters sowie Ihren Buchungs- und Reiseunterlagen.
4. Bei Buchung Ihrer Flugreise mit Germanwings ist dringend folgendes zu beachten:...
Alle Fluggäste, auch Kinder und Kleinkinder, müssen beim Check-in einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Dies gilt ungeachtet staatlicher Reisebestimmungen auch für Inlandsflüge und Flüge von und nach Staaten des Schengener Abkommens. Bei internationalen Flügen sind zusätzlich die staatlichen Einreise- und Ausreisebestimmungen zu beachten und die danach vorgeschriebenen Identitätspapiere und sonstigen Dokumente wie Visa vorzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis müssen wir die Abfertigung verweigern. Die Namen auf dem Identitätsnachweis und in Ihrem Flugschein (Buchungsbestätigung) müssen übereinstimmen. Es können nur Fluggäste abgefertigt werden, für die die Buchung erfolgt ist. Eine nachträgliche Änderung (Fluggastwechsel) ist nicht möglich.

Die Check-in-Schalter öffnen in aller Regel zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit. Wir empfehlen Ihnen, sich zwei Stunden vor dem Abflug zur Abfertigung zu begeben. Fluggäste, die sich nicht spätestens 30 Minuten vor der flugplanmäßigen Abflugzeit am Check-in-Schalter eingefunden und sich beim Abfertigungspersonal zur Abfertigung gemeldet haben, können nicht mehr abgefertigt werden. Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies regelmäßig auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer Bestätigung der Flugbuchung. Eine Rückerstattung bei teilweiser oder vollständiger Nichtinanspruchnahme gebuchter Flüge ist ausgeschlossen.

Die Gepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt 23 kg (für Flüge, die ab dem 29.03.2008 angetreten werden: 20 kg), für Handgepäck 8 kg (Maße: 55 x 40 x 20 cm). Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Stück Handgepäck erlaubt. Die Beförderung von Sonder-/Übergepäck über die Gepäckgrenzen hinaus ist gebührenpflichtig. Sondergepäck und Übergepäck über 50 kg unterliegt der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung. Näheres hierzu erfahren Sie unter der Servicetelefonnummer oder unter www.germanwings.com.

Medikamente, wichtige Dokumente, Schlüssel und sonstige Wertgegenstände gehören nicht in das aufgegebene Gepäck, sondern ins Handgepäck. Verstöße hiergegen begründen ein Verschulden des Fluggastes und können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluß von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.

Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls (P.I.R.) zu erfolgen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Spanien und Frankreich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.

Bei Reisen nach/aus Rumänien ist eine notariell beglaubigte Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten erforderlich, sofern ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Begleitperson reist. Dies gilt auch, wenn die minderjährige Person in Begleitung nur eines sorgeberechtigten Elternteils reist.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bei kroatischer Staatsangehörigkeit unter 14 Jahren), die ohne Begleitung von zur Personensorge Berechtigten reisen, müssen für die Ein-/Ausreise nach/aus Kroatien sowohl den eigenen Reisepass als auch eine schriftliche Autorisierung der Eltern vorweisen. Die Autorisierung muss notariell beglaubigt sein. Eine notariell beglaubigte schriftliche Autorisierung der Eltern ist auch für die Ein-/Ausreise nach/aus Portugal erforderlich, sofern es sich um Kinder unter 12 Jahren handelt.

Zur Beförderung von Kleinkindern (unter 2 Jahren) bietet Germanwings folgende Möglichkeiten:
- Kleinkind im Kindersitz auf eigenem Sitzplatz
- Kleinkind mit Loop-Belt gesichert auf dem Schoß eines Erwachsenen.

Kleinkinder, die mit Kindersitz reisen, und Kinder ab 2 Jahren haben Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Lediglich Kinder unter 2 Jahren, die als Kleinkind mit Loop-Belt gesichert auf dem Schoß eines Erwachsenen reisen, bekommen keinen eigenen Sitzplatz.
Zugelassen werden folgende Kindersitze:
Maxi Cosi Mico, Firma Maxi Miliaan B.V., ID 8011000571
Maxi Cosi Citi, Firma Dorel Netherlands, ID 8811410300
Römerking quickfix, Firma Britax Römer, ID 8811400300
Maximum, Firma Storchenmühle, ID 2711305500
Luftikid Duo, Firma Luftikid OHG, ID 7011000571
Die Kindersitze werden nicht von Germanwings gestellt, sondern müssen selbst mitgebracht werden!
Die Buchung ist nur über das Germanwings Call-Center oder an einem Germanwings Flughafen-Schalter möglich. Eine Buchung über das Internet ist ausgeschlossen.

L'TUR unterrichtet Sie gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird Ihnen dieser umgehend mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, können Sie unter http://air-ban.europa.eu abrufen.
5. Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher...
Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.
6. L'TUR erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen...
L'TUR erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen. Nur soweit gesetzlich zulässig werden Ihre Daten an Dritte übermittelt (z.B. Veranstalter, Fluggesellschaft, Hotel, Auftragnehmer, Bonitätsauskunft). Der Verwendung zur Werbung können Sie jederzeit widersprechen.
7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird...
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
8. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so...
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.
Nachfolgend die allgemeinen Reisebedingungen des in Ihrer Buchungsbestätigung und Ihren Reiseunterlagen benannten Veranstalters:
(Last Minute Restplatzreisen GmbH, Augustaplatz 8, 76530 Baden-Baden)
1. Leistungsänderungen
Welche Reiseleistungen im Einzelnen vertraglich vereinbart sind, bestimmt sich nach der Angebotsausschreibung sowie der Buchungsbestätigung.

Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Reiseveranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Soweit Reiseteilnehmer die im Reiseprogramm enthaltenen Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.
3. Haftung. Mitwirkungspflichten des Reisenden, Geltendmachung von Ansprüchen
a. Last Minute Restplatzreisen GmbH haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihr gebuchten Reise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts.

b. Treten bei Durchführung der Reise Mängel auf, müssen diese - auch zur Wahrung reisevertraglicher Ansprüche - ausschließlich Last Minute Restplatzreisen GmbH oder dessen örtlicher Vertretung angezeigt werden. Vor einer Kündigung des Vertrages infolge eines Mangels ist Last Minute Restplatzreisen GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder veranstalterseits verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

c. Ansprüche aufgrund mangelhafter Erbringung vertraglich geschuldeter Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber Last Minute Restplatzreisen GmbH geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden aus Reisevertrag aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche aus Reisevertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Reisevermittler, Reiseleitung und Personal sonstiger Leistungsträger sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Veranstalter entgegenzunehmen oder anzuerkennen.

d. Die vertragliche Haftung von Last Minute Restplatzreisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit Last Minute Restplatzreisen GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch Last Minute Restplatzreisen GmbH gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

e. Last Minute Restplatzreisen GmbH haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel.
4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Last Minute Restplatzreisen GmbH als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nach Antritt der Reise durch Last Minute Restplatzreisen GmbH konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Last Minute Restplatzreisen GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Last Minute Restplatzreisen GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
5. Abtretungsverbot
Eine Abtretung aller Ansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise - gleich aus welchem Rechtsgrund - an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ist ausgeschlossen.
6. Pass, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Last Minute Restplatzreisen GmbH stellt sicher, dass Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise zur Buchung angeboten wird, vor Vertragsschluss über erforderliche Reisedokumente und gesundheitspolizeiliche Einreisevoraussetzungen informiert werden. Staatsangehörigen anderer Länder wird dringend empfohlen, sich vor Buchungsabschluss beim Konsulat des Ziellandes sowie des eventuell abweichenden Transitlandes zu informieren.

Last Minute Restplatzreisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang erforderlicher Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

Der Reisende ist grundsätzlich selbst verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
7. Änderungen nach Vertragsschluss: Umbuchung, Storno, Buchung Ersatzreisender...
a. Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen, ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Umbuchungen von Reisen können ausschließlich durch Stornierung der ursprünglichen Reise zu den jeweils vereinbarten Stornogebühren und anschließender Neubuchung zum jeweiligen Reisepreis angeboten werden.

b. Gebühren für die Einbuchung eines Ersatzreisenden (sog. Name-Change-Gebühren) auf Anfrage.

c. Im Falle des Rücktritts gelten folgende Stornogebühren: Bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises, mindestens jedoch Euro 50,00; bei Stornierung bis 15 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises; bei Stornierung bis 7 Tage vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises; ab 6. Tag vor Reiseantritt: 95% des Reisepreises.
Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - Last Minute Restplatzreisen GmbH ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

d. Last Minute Restplatzreisen GmbH behält sich vor, den ausgeschriebenen und in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Last Minute Restplatzreisen GmbH in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Last Minute Restplatzreisen GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistungen diesem gegenüber geltend zu machen.
8. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Sie werden bei Buchung entsprechend der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der / des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Bei einer Auswechslung des ausführenden Luftfahrtunternehmens erfolgt unverzüglich eine Benachrichtigung. Eine Liste der Luftfahrtunternehmen, für die aktuell eine Betriebsuntersagung in der EU ausgesprochen ist, finden Sie unter http://air-ban.europa.eu.
9. Datenschutz
Last Minute Restplatzreisen GmbH erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt ihre Daten unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem dies für die Durchführung Ihrer Reise erforderlich und gesetzlich zulässig ist (z.B. Fluggesellschaft, Hotel, Reiseleitung).
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrags als solchem bleibt unberührt.
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